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OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 06.11.2014 - 2 A 2442/13
- VG Hannover, 06.11.2014 - 2 A 2443/13
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 85/15
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 2.16
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige …
Zur Frage der Erhöhung der Mindestversorgung um einen Kindererziehungsergänzungszuschlag vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8.12.2015 - 5 LB 85/15 - (aufgrund der - mit höherrangigem Recht vereinbaren - Ausschlussregelung des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG ebenfalls verneint).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie auf die Gerichtsakte des Parallelverfahrens 5 LB 85/15 (2 A 2442/13) nebst der dortigen Beiakte Bezug genommen.
Selbst wann man indes unter Zugrundelegung der von der Beklagten im Parallelverfahren 5 LB 85/15 übersandten tabellarischen Aufstellung - hieraus ergibt sich, dass von allen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern der Geburtsjahrgänge 1950 bis 1965, die vor Eintritt in den Ruhestand im Statusamt einer Studienrätin/eines Studienrates (Besoldungsgruppe A 13) standen und die amtsabhängige Mindestversorgung erhalten, 24 weiblichen und 4 männlichen Geschlechts sind (Bl. 32f./Gerichtsakten [GA] im Verfahren 5 LB 85/15) - und unter Berücksichtigung der Ausführungen der Beklagten in ihrer Berufungserwiderung vom 24. September 2015 davon ausginge, dass von der Bestimmung des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG überwiegend Frauen betroffen sind, weil überwiegend Frauen die amtsabhängige Mindestversorgung erhalten, und hieraus eine mittelbare Entgeltdiskriminierung aufgrund des Geschlechts ableitete, wäre diese mittelbare Diskriminierung gerechtfertigt, so dass ein Verstoß gegen Art. 157 AEUV nicht vorläge.
- BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 1.16
Reichweite des Gleichheitssatzes
Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - und des Verwaltungsgerichts Hannover vom 6. November 2014 - 2 A 2443/13 - und - 2 A 2442/13 - sowie die Bescheide der Oberfinanzdirektion Niedersachsen vom 9. und 10. Oktober 2012 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 13. und 14. Februar 2013 aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten, der Klägerin zusätzlich zu ihrer Mindestversorgung den Kindererziehungszuschlag und den Kindererziehungsergänzungszuschlag zu zahlen.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
Kindererziehungsergänzungszuschlag
Das Berufungsverfahren wird unter dem Aktenzeichen 5 LB 85/15 geführt. - BVerwG, 19.01.2017 - 2 C 2.16
Festsetzung des Ruhegehalts eines Beamten in Höhe der amtsbezogenen …
Die Revisionen der Klägerin gegen die Urteile des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. Dezember 2015 - 5 LB 84/15 - und - 5 LB 85/15 - werden zurückgewiesen.